Grundpflege und Behandlungspflege
Die pegerischen Leistungen werden gemäß der Krankenpege-Leistungsverordnung (KLV) direkt von der Krankenkasse zu 90 % vergütet. Die gesetzliche Patientenbeteiligung beträgt 20 % des Versichererbeitrags (max. CHF 15.35 pro Tag).
| Leistung | Krankenkassen-Beitrag (CHF/h) | Patientenbeteiligung (max. CHF 15.35/Tag) |
|---|---|---|
| Abklärung und Beratung (KLV a) | 76.90 | 15.35 |
| Behandlungspflege (KLV b) | 63.00 | 15.35 |
| Grundpege (KLV c) 5 | 52.60 | 15.35 |
Nicht von der Grundversicherung gedeckte Leistungen
Zusätzliche Dienstleistungen, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden, werden direkt von den Klient:innen getragen
| Dienstleistung | Tarif (CHF/h) |
|---|---|
| Abklärung und Beratung (KLV a) | 80.00 |
| Einzelbetreuung (Hilfs- und Assistenzpersonal) | 45.00 |
| Einzelbetreuung (Fachperson) | 80.00 |
| Hauswirtschaft (Reinigung, Wäsche, Einkauf, etc.) | 45.00 |
| Begleitung zu Arzt/Behörden | 80.00 |
| Fahrten für Klient:innen (zzgl. CHF 0.70/km) | 80.00 |
| Kurzfristige Absage (<24h) | 80.00 |
| Vergeblicher Besuch ohne Absage | 80.00 |
Hauswirtschaft und Zusatzleistungen
Zusätzliche Dienstleistungen, die nicht von der Grundversicherung übernommen werden, werden direkt von den Klient:innen getragen
- Hauswirtschaftsleistungen: Unterstützung bei Haushaltstätigkeiten wie Reinigung, Wäschepege und Einkäufen.
- Betreuungsleistungen: Begleitung und Betreuung durch qualiziertes Personal.
- Fahrdienste: Organisation und Durchführung von Fahrten für Klient:innen.
Zusatzzahlungen
Alle weiteren Zusatzleistungen richten sich nach den Vorgaben und Bedingungen der Spitex Engel GmbH.