Grundpflege

Grundpflege – Für ein sicheres und würdevolles Leben zu Hause
Grundpflege ist die Unterstützung beim Alltäglichen, wenn es allein nicht mehr geht: waschen, ankleiden, essen, sich bewegen. Wir kommen zu Ihnen nach Hause, damit der Tag würdevoll beginnt und endet, im unteren Aaretal und im Surbtal, mit einer festen Bezugsperson, die Sie kennt.
Das Wichtigste in Kürze
- Grundpflege umfasst Körperpflege, An- und Auskleiden, Hilfe beim Essen und bei der Bewegung.
- Ärztlich verordnete Grundpflege wird nach KLV über die Krankenkasse abgerechnet.
- Ihr Anteil ist gedeckelt: höchstens Fr. 15.35 pro Tag, bei uns gleich viel wie bei der öffentlichen Spitex.
- Sitz in Klingnau, im Einsatz in den Bezirken Baden, Zurzach, Brugg und Laufenburg.
- Feste Bezugsperson statt wechselndem Personal.
Was zur Grundpflege gehört
Wenn die Körperpflege zur Hürde wird, übernehmen wir sie, so viel wie nötig, so selbstständig wie möglich. Konkret unterstützen wir bei:
- Voll- und Teilkörperwaschungen, auch mit spezieller Duschvorrichtung im Bett
- Duschen, Baden oder Teilbädern
- Haare waschen und pflegen
- Mundhygiene sowie Zahn- und Prothesenpflege
- Augen-, Nasen- und Ohrenpflege
- An- und Auskleiden
- Unterstützung beim Essen und Trinken
- Lagern, Bewegen und Mobilisieren
- Unterstützung bei Ausscheidungen
- Vorbeugen von Druckstellen und Lungenentzündung (Dekubitus- und Pneumonieprophylaxe)
Wie viel davon Sie brauchen, halten wir nicht pauschal fest, sondern besprechen es mit Ihnen und, wo gewünscht, mit den Angehörigen. Bei Bedarf ergänzen wir die Grundpflege um medizinische Leistungen, damit alles aus einer Hand läuft.
Was die Grundpflege kostet, und warum bei uns nicht mehr
Das ist die Frage, die viele vom Anrufen abhält, deshalb hier klar: Ärztlich verordnete Grundpflege ist eine Leistung der Krankenkasse. Sie wird nach den geltenden KLV-Tarifen abgerechnet, und Ihr Eigenanteil ist gedeckelt, im Aargau auf höchstens Fr. 15.35 pro Tag.
Weil diese Tarife für alle gleich sind, kostet Sie unsere private Spitex genau gleich viel wie die öffentliche. Der Unterschied liegt nicht im Preis, sondern darin, wer bei Ihnen klingelt und wie verlässlich.
Grundpflege oder Behandlungspflege?
Kurz zur Abgrenzung, weil die Begriffe oft durcheinandergeraten: Grundpflege betrifft den Körper und den Alltag, also waschen, ankleiden, bewegen. Behandlungspflege ist das medizinisch Verordnete wie Wundversorgung, Medikamente oder Injektionen. Häufig braucht jemand beides. Wir erbringen beides und stimmen es aufeinander ab.
Warum Spitex Engel
Bei uns steht nicht jede Woche eine andere Person vor der Tür. Sie haben Ihre feste Bezugsperson, die weiss, wie Sie Dinge gewohnt sind und worauf es bei Ihnen ankommt. Wir sind eine private, krankenkassenanerkannte Spitex mit Sitz in Klingnau, unterwegs in den Bezirken Baden, Zurzach, Brugg und Laufenburg. Kontinuität statt Wechsel, das ist der Kern dessen, was wir tun.
Häufige Fragen
Nein. Für ärztlich verordnete Pflege gelten überall dieselben KLV-Tarife. Bei uns zahlen Sie also gleich viel wie bei der öffentlichen Spitex.
Grundpflege ist die Unterstützung bei Körperpflege, Ankleiden, Essen und Bewegung. Behandlungspflege umfasst medizinische Massnahmen wie Wundversorgung oder Medikamente. Wir bieten beides.
In der Regel über eine ärztliche Verordnung. Sie können sich aber jederzeit direkt bei uns melden. Wir klären in einem kurzen Gespräch, was Sie brauchen, und begleiten Sie durch die Anmeldung.
Unser Sitz ist in Klingnau. Im Einsatz sind wir in den Bezirken Baden, Zurzach, Brugg und Laufenburg, vor allem im Surbtal und im unteren Aaretal.
Ja, wenn die Grundpflege ärztlich verordnet ist. Sie wird nach KLV über die Grundversicherung abgerechnet, Ihr Anteil beträgt höchstens Fr. 15.35 pro Tag.
Reden wir darüber
Sie sind unsicher, welche Unterstützung Sie oder Ihre Angehörigen brauchen? Erzählen Sie uns kurz, worum es geht. Wir klären das in einem unverbindlichen Gespräch, ohne Verpflichtung.
Fachlich geprüft von Lisa Engelskirchner, dipl. Pflegefachfrau und Geschäftsführerin von Spitex Engel. Stand der Angaben: 2026.

